Informationen zur Gemeinderatswahl 2015 in Eggersdorf

Hier findet Ihr Informationen rund um die Gemeinderatswahl.

Falls ihr Fragen zur Wahl oder anderen Themen habt, kontaktiert uns einfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir hoffen euch damit einen guten Überblick über die Wahl bzw. wie die Wahl funktioniert zu geben.

Euer Team Taucher.

 

Informationen zur Gemeinderatswahl 2015

Wahlinformationen von der Gemeinde

Wichtige Information für die Gemeinderatswahlen am 22.03.2015:

Gewählt wir am Sonntag den 22. März 2015. Es gibt nun in der Marktgemeinde Eggersdorf 5.435 Wahlberechtigte Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen, welche einen 25 Kopf großen Gemeinderat für die nächsten 5 Jahre wählen. Rechtzeitig vor dem Wahltag werden die Wahlverständigungskarten, welche alle Informationen für den Wahlvorgang enthalten, per Post zugeschickt.

Für die Wahl hat die Gemeindewahlbehörde folgende Festsetzungen getroffen:

 

Wahltag - Sonntag, 22. März 2015
Ortsteil Eggersdorf bei Graz 
Wahllokal: Neue Mittelschule Eggersdorf, Schulgasse
Wahlzeit: 06.00 bis 13.00 Uhr

 

Ortsteil Brodingberg 
Wahllokal: Gemeindesaal Brodingberg, Dorfstraße
Wahlzeit: 06.00 bis 13.00 Uhr

 

Ortsteil Hart-Purgstall 
Wahllokal: Mehrzwecksaal Hart-Purgstall, Prellerbergstraße
Wahlzeit: 06.00 bis 13.00 Uhr

 

Ortsteil Höf-Präbach 
Wahllokal: Gemeindesaal Höf-Präbach, Gemeindeweg

Wahlzeit: 06.00 bis 13.00 Uhr

 

Wichtig für die Wahl am Wahltag selbst ist, dass die Wahlberechtigten der unterschiedlichen Ortsteile jeweils ihr „Ortsteil-Wahllokal“ aufsuchen!

Vorgezogener Wahltag - Freitag, 13. März 2015
An diesem Tag haben „alle“ Eggersdorfer und Eggersdorferinnen die Möglichkeit ihre Stimme bereits vor dem offiziellen Wahltag in der Marktgemeindeamt Eggersdorf bei Graz in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr abzugeben. Auch die Bewohner der Ortsteile Brodingberg, Hart-Purgstall und Höf-Präbach müssen, wenn sie diese vorgezogene Stimmabgabe nutzen wollen, in das Marktgemeindeamt Eggersdorf bei Graz gehen!

Stimmabgabe mittels Wahlkarte bzw. Briefwahl
Wenn Sie an beiden vorab angeführten Terminen nicht die Möglichkeit haben ein angeführtes Wahllokal aufzusuchen, können sie eine Wahlkarte im Marktgemeindeamt Eggersdorf oder in ihrer jeweiligen Servicestelle beantragen. Schriftliche Anträge sind bis Mittwoch, den 18. März 2015 möglich!

Vorgehensweise bei der Briefwahl
Die von Wahlberechtigten ausgefüllte Wahlkarte kann unfrankiert in jeden Briefkasten geworfen, beim Postamt sowie persönlich oder durch Angehörige direkt bei den Wahlbehörden (Marktgemeindeamt bzw. Servicestellen) abgegeben werden. Die Wahlkarte muss spätestens am Sonntag, dem 22. März 2015 um 13.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde sein, später einlangende Wahlkarten sind ungültig!

Vorgehensweise für die „Fliegende Wahlkommission“
Bettlägerige oder kranke Wahlberechtigte, welche am Wahltag von der „fliegenden Wahl-kommission“ zuhause besucht werden wollen, müssen dies unbedingt der Gemeindewahlbehörde (Marktgemeindeamt bzw. Servicestellen) bei der Beantragung der Wahlkarte mitteilen! 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Briefwahl (ohne Besuch der fliegenden Wahlkommission) das Wahlrecht auszuüben.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht – ein wertvolles Gut unserer Demokratie – und gestalten Sie dadurch das Gemeindeleben aktiv mit.

 

 

 

 

 

 

Interessante Fakten

Interessante Fakten bzw. Informationen zur Wahl allgemein:

Bei der Gemeinderatswahl 2015  in der Steiermark stehen in 286 Gemeinden insgesamt 5088 Gemeinderäte und 286 Bürgermeister zur Wahl. Bei der Gemeinderatswahl 2010 waren dies noch 7507 Gemeinderäte, was einem Minus von 32,2 Prozent entspricht.

 

Der Wahlkalender:

In der Sitzung des Steiermärkischen Landtags wurde am 18. Dezember 2014 folgender Wahlkalender beschlossen:

 

  • 5. Jänner 2015 – Stichtag zur Wahl; das ist 75 Tage vor dem Wahltermin,
  • 12. Jänner 2015 – Ende der Frist für die Ernennung Sprengelwahlleiter und deren Stellvertreter,
  • 24. Jänner 2015 – Meldung der vorläufigen Anzahl der Wahlberechtigten,
  • 26. Jänner 2015 – Konstituierung der Wahlbehörden, Auflage der Wählerverzeichnisse und Übergabe von Abschriften an die Parteien,
  • 30. Jänner 2015 – Ende der Einspruchsfrist,
  • 13. Februar 2015 – um 13:00 Uhr Ende der Frist für Einbringung der Gemeindewahlvorschläge bei Gemeindewahlbehörde,
  • 16. Februar 2015 – Abschluss des Wählerverzeichnisses und Meldung der endgültigen Wahlberechtigten,
  • 19. Februar 2015 – Abschluss der Gemeindewahlvorschläge durch die Gemeindewahlbehörde,
  • 1. März 2015 – Festsetzung der Wahlzeit und der Wahllokale der Wahlsprengel,
  • 11. März 2015 – Aussendung der amtlichen Wahlinformation
  • 13. März 2015 – vorgezogene Stimmabgabe,
  • 18. März 2015 – Ende für schriftliche Wahlkartenanträge
  • 22. März 2015 – Ende für mündliche Wahlkartenanträge
  • 22. März 2015 – Wahltag
  • 24. März 2015 – spätester Termin für die Kundmachung des Wahlergebnisses
  • 8. April 2015 – Ende der Einspruchsfrist bei der Landeswahlbehörde

 

Die Ausgangslage:

Aufgrund der Steiermärkischen Gemeindestrukturreform wurde die Zahl der Gemeinden mit 1. Jänner 2015 von 539 auf 286 Gemeinden (inkl. Graz) reduziert, was einer Auflösung von 252 Gemeinden entspricht.   Drei weitere Gemeinden wurden bereits mit 1. Jänner 2014 aufgelöst.

Bis zur Konstituierung der Gemeinderäte in den neuen Gemeinden wurden Regierungskommissäre eingesetzt. Die neuen Bürgermeister werden dann im Rahmen der konstituierenden Sitzungen von den Gemeinderäten gewählt.

Während bei den Gemeinderatswahlen 2010 die Steirische Volkspartei oder eine ihr nahestahende Liste nur in einer einzigen Gemeinde (Nestelbach im Ilztal) nicht antrat, war dies bei der Sozialdemokratischen Partei Österreichs in 33 Gemeinden (Aug-Radisch, Bierbaum am Auersbach, Breitenfeld am Tannenriegel, Brodingberg, Dietersdorf am Gnasbach, Ebersdorf, Edelsgrub, Edelstauden, Freiland bei Deutschlandsberg, Garanas, Gemeinde Modriach, Glojach, Gössenberg, Großwilfersdorf, Gschaid bei Birkfeld, Gschnaidt, Hainersdorf, Hainsdorf im Schwarzautal, Johnsbach, Loipersdorf bei Fürstenfeld, Mitterlabill, Poppendorf, Reichendorf, Rinegg, Röthelstein, Schönberg-Lachtal, Schwarzau im Schwarzautal, Stein, Unterauersbach, Vornholz, Weinburg am Saßbach, Wielfresen und Zeutschach) der Fall. Die Freiheitliche Partei Österreichs kandidierte in 274 Gemeinden und Die Grünen in 86 Gemeinden. Das Bündnis Zukunft Österreich trat in 54 Gemeinden an und die Kommunistische Partei Österreichs in 25 Gemeinden. Dazu wurden bei den Gemeinderatswahlen 2010 insgesamt 130 Namens- und Bürgerlisten verzeichnet.

 

2015 treten folgende Parteien an:

ÖVP (in 286 Gemeinden)
SPÖ (in 286 Gemeinden)

FPÖ (in 243 Gemeinden)
Grünen (in 86 Gemeinden)
KPÖ (in 29 Gemeinden)
NEOS (in 15 Gemeinden)
97 Namenslisten (darunter auch Team Taucher)

 

Anzahl der Gemeinden:

In der Steiermark wurde 2015 von 539 Gemeinden auf 287 reduziert.

Das bedeutet, dass von den 57 Gemeinden im Bezirk Graz-Umgebung noch 36 übrig sind. (Entspricht einem Minus von 36,87%).

 

 

 

 

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt

Aktiv wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

Das Wählerverzeichnis ist vom Bürgermeister in einem allgemein zugänglichen Amtsraum durch fünf Werktage zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Diese Einsicht kann nach Maßgabe der organisatorischen und technischen Möglichkeiten auch über Bildschirm oder Terminal gewährt werden.

 

Wer ist Wählbar? Wählbarkeit:

Wer sich bei der Gemeinderatswahlen wählen lassen will muss mindestens 18. Jahre alt sein, wobei auch hier als Stichtag der Wahltag gilt.

Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr der Gemeindewahlbehörde eingebracht werden (13.02.2015).

In Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern von mindestens fünf, in Gemeinden bis 3000 Einwohnern von mindestens 10, in Gemeinden bis 5000 Einwohnern von mindestens 15 und in Gemeinden mit über 5000 Einwohnern von mindestens 20 Personen, die am Stichtag in der Gemeinde in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen sind, unterstützt sein.

 

 

 

 

 

Wie wird der Bürgermeister gewählt?

Wie wird nun also der Bürgermeister gewählt?

Wenn Sie zur Wahlurne gehen und Ihren Stimmzettel einwerfen wählen Sie nicht direkt den Bürgermeister sondern den Gemeinderat.

Ein paar Informationen zu den Kommunalorganen: 

Gemeinderat

In den Gemeinden der Steiermark besteht der Gemeinderat bei bis zu 1.000 Einwohnern aus 9 Mitgliedern, über 1.000 Einwohnern aus 15, über 3.000 Einwohnern aus 21 Mitgliedern, über 5.000 Einwohnern aus 25 Mitgliedern und über 10.000 Einwohnern aus 31 Mitgliedern.

Gemeindevorstand

Dieser besteht in der Steiermark in Gemeinden bis 3.000 Einwohnern aus dem Bürgermeister, dem Vizebürgermeister und dem Gemeindekassier. In Gemeinden mit über 3.000 Einwohnern kommen ein zweiter Vizebürgermeister und ein weiteres Vorstandsmitglied hinzu. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern kommen ein zweiter Vizebürgermeister und drei weitere Vorstandsmitglieder hinzu.

Die Gesamtanzahl der Gemeindevorstandsmitglieder muss auf die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien entsprechend der Wahlzahl aufgeteilt werden. Diese Wahlzahl wird nach der Anzahl der bei der Gemeinderatswahl erhaltenen Stimmen ermittelt.

Bürgermeister

In den Gemeinden der Steiermark wird der Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt. Einen Wahlvorschlag kann jede im Gemeinderat vertretene Wahlpartei einbringen, die Anspruch auf einen Gemeindevorstandssitz hat. Dieser muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und in den Gemeinderat wählbar sein, muss diesem aber nicht angehören.

Der Bürgermeister tritt seine Funktion mit der Angelobung an. Er bleibt dies, sofern er seine Funktion nicht zurücklegt, bis zur Angelobung eines neuen Bürgermeisters.

 

 

Wer tritt zur Wahl an?

 

Antretente Listen bei der Gemeinderatswahl 2015 in Eggersdorf

  

Liste: Spitzenkandidat 
Liste 1: SPÖ
Liste 2: ÖVP
Liste 3: FPÖ
Liste 4: Grünen
Liste 5: Leer
Liste 6: Gesundes Umland Eggersdorf
Liste 7: Team Taucher - Gemeinsames Eggersdorf  
Ing. Zöhrer Hans Ulrich
Pichler Reinhard
Schiffer Waltraud
Friedl Josef
-
Dr. Mayer Eva
Florian Taucher
   



Quelle:
Marktgemeinde Eggersdorf; 
Kleine Zeitung; ORF; Wikipedia

Gemeinderatswahlen 2015

Für eine starke und gemeinsame Marktgemeinde Eggersdorf

 Team Taucher -Gemeinsames Eggersdorf

eggersdorf@team-taucher.at

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